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Tierwohl und 3R

Tierversuchsanträge und Bewilligungen

Allgemeine Informationen zum Gesuch für Tierversuche (Form A)

"Knopf" (tool tip) für Erläuterung in animex-ch

Wer Tierversuche durchführen möchte, muss ein detailliertes Gesuch an das Kantonale Veterinäramt über die Webapplikation animex-ch einreichen, in welchem das Versuchsziel und die Methoden genau beschrieben und eine ethische Evaluation (Güterabwägung- Wegleitung für Antragssteller, Güterabwägung BLV 2020) gemacht wurden.
Die Tierschutzbeauftragten der UZH empfehlen, das Gesuch aufgrund der besseren Übersichtlichkeit nicht in animex-ch direkt, sondern im Word-Dokument "Form A" aufzusetzen. Sie dürfen uns dann gerne das Wordfile Form A zum Review senden.

Bitte beachten Sie, dass Sie zwingend einen Review durch die Tierschutzbeauftragten brauchen, und nur die Tierschutzbeauftragten Gesuche beim Kanton einreichen können. Bei Fragen dazu stehen Ihnen die  Tierschutzbeauftragten gerne zur Verfügung.

WICHTIG:
Bitte konsultieren Sie vor dem Schreiben des Antrags unbedingt die Erläuterungen (PDF, 733 KB) zum Ausfüllen des Gesuchs des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) oder klicken Sie im animex-ch auf den (i) Knopf ("tool tip"), der die Erläuterungen zu dem jeweiligen Gesuchsabschnitt anzeigt. Beachten Sie, dass das Veterinäramt Zürich auf der Website zusätzliche Richtlinien und Kriterien hat, die Sie berücksichtigen müssen.

Zusätzlich müssen Sie die Rückweisungskriterien des Veterinäramts ZH beachten. Gesuche werden nach dem Einreichen auf diese Rückweisungskriterien geprüft und bei Erfüllen eines Kriteriums direkt an die Gesuchssteller zurückgesandt OHNE dass das Gesuch der Tierversuchskommission vorgelegt wurde. Um den Gesuchsstellenden Zeit zu sparen hat das Amt diese Kriterien (erstmals im August 2018, letzte Version 2021) zusammengestellt, da es, wenn diese Kriterien erfüllt sind, zu einer Verzögerung in der Bearbeitung des Gesuchs kommt.

Die AWOs haben ein Formular A mit allen Vorgaben des Veterinäramtes ZH (DOCX, 109 KB) erstellt, das Sie beim Verfassen des Antrags als Hilfe verwenden können. Beachten Sie, dass diese Richtlinien vom Veterinäramt jederzeit geändert werden können.

Wenn Sie noch nie ein Gesuch für Tierversuche in Zürich geschrieben haben oder noch nicht sehr erfahren sind im Schreiben von Tierversuchsanträgen, empfehlen wir Ihnen dringend, das LTK Modul 23 "Preparing an application for animal experiments" zu besuchen, das für alle Forschenden der UZH kostenlos angeboten wird.

Das von der Versuchsleiterin bzw. vom Versuchsleiter geprüfte und genehmigte Gesuch kann anschliessend den AWOs zur Prüfung vorgelegt werden. Idealerweise reichen Sie die Word-Datei des Formulars A (DOCX, 188 KB) per E-Mail ein, um alle Überarbeitungen des Antrags zu ermöglichen, bevor Sie ihn in animex-ch eingeben.
Die endgültige Version des Antrags wird dann in animex-ch hochgeladen (Kopieren und Einfügen des Texts des Word-Form A) und das Gesuch wird dann über die Webapplikation animex-ch an die AWOs eingereicht.
Nur die AWOs können Neuanträge (N), Fortsetzungs- (R) oder Ergänzungsanträge (SC, SR) beim Kanton einreichen.
Im Gegensatz dazu können und müssen die Spezialergänzungsgesuche Personaländerung (SP) und die Gültigkeitsverlängerung (SV) direkt beim Veterinäramt einreichen.

Wichtige Information zu animex-ch, FAQs und das Handbuch findet man  auf der BLV Website und auf der Startseite in animex-ch.

Zugang zu animex-ch beantragen neue Bereichsleiterinnen und Bereichsleiter beim Kantonalen Veterinäramt.
Zugang zu animex-ch für Versuchsleitende und involvierte Personen erteilt die Bereichsleiterin/der Bereichsleiter selbst. Dazu sollte die Bereichsleiterin/der Bereichsleiter diese Vereinbarung (DOCX, 41 KB) mit den Personen, denen sie/er Zugang gewährt ausfüllen.

Im Gesuch müssen die Namen aller direkt an diesem Versuch beteiligten Personen augelistet werden, also alle Personen, die Massnahmen oder Eingriffe an lebenden Tieren durchführen. Bitte achten Sie darauf, dass die Ausbildungsnachweise für neue Personen (Nachweise über die Ausbildung in Versuchstierkunde (z.B. LTK Modul 1) sowie ein Lebenslauf) bereits unter "Personal" (im animex-ch, ausserhalb des Antrags) hochgeladen wurden und akkredidiert wurden. Für Personen, die bereits registriert sind, müssen Weiterbildungsnachweise aktuell sein (siehe auch nächster Paragraph).

Jede Person, die an Tierversuchen beteiligt ist, muss den Nachweis der obligatorischen Aus- und Weiterbildung erbringen gemäss Verordnung des EDI über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren.
In der Regel benötigen Versuchsdurchführende als Voraussetzung das LTK Modul 1 (oder einen anderen FELASA Kat. B akkreditierten Kurs), Versuchsleiter (und deren Stellvertretung) müssen LTK Modul 2 (ähnlich zu FELASA C Kursen) absolviert haben. Zusätzlich müssen 4 Tage Weiterbildung innerhalb von 4 Jahren vorgewiesen werden. Die LTK veranstaltet zusammen mit den Tierschutzbeauftragten UZH/ETH jeden September einen Tag Weiterbildung "Actual Topics of Laboratory Animal Science".

Bewilligungsverfahren

Gesuche für Tierversuche werden beim Kantonalen Veterinäramt über die Webapplikation animex-ch durch die AWOs (N, R, SC, SR) oder Bereichsleitenden (Spezialergänzungen Personal, Gültigkeit, SP und SV) eingereicht. Das Bewilligungsverfahren richtet sich nach dem höchsten zu erwartenden (prospektiven) Schweregrad (siehe "Ausgewählte Themen").
Versuche mit Schweregrad "0" werden direkt durch das Kantonale Veterinäramt beurteilt, alle anderen Versuchsvorhaben werden der Kantonalen Tierversuchskommission zur Beurteilung und Antragstellung weitergeleitet.
Mitglieder Tierversuchskommission 2023-2027 (siehe S.3) (PDF, 73 KB)Ersatzwahl eines TVK Mitglieds 28.02.2024 (PDF, 46 KB)
Reglement der Kantonalen Tierversuchskommission (R-KTVK)
Der Entscheid des Veterinäramtes (Bewilligung, Form B) folgt in der Regel dem Antrag der Tierversuchskommission. Entscheidet das Veterinäramt anders, muss es den Entscheid gegenüber der Tierversuchskommission begründen.
Gesuchstellende, die Kantonale Tierversuchskommission und das BLV werden über den Entscheid des Kantonalen Veterinäramts informiert. Diese Parteien können innert der Rekursfrist (30 Tage) gegen den Entscheid rekurrieren. Wenn kein Rekurs vorliegt, darf nach Ablauf der Rekursfrist mit den Experimenten begonnen werden.

Ethische Güterabwägung

Die Ethikkommission für Tierversuche der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW und der Schweizerischen Akademie der Naturwissenschaften SCNAT hat Ethische Grundsätze für die Durchführung von Tierversuchen erstellt. Zusätzlich hat die Arbeitsgruppe "Würde des Tiers" des BLV eine  Anleitung zur Güterabwägung und im August 2020 überarbeitete Anleitung zur Güterabwägung (PDF, 961 KB) publiziert. Die Kommission für Tierversuchsethik der Akademien Schweiz hat ausserdem eine praktikable Wegleitung zur Güterabwägung für Antragsstellende publiziert.

Tierbestellung, -import und genetisch veränderte Tiere

Informationen zu Tierbestellungen und Tierimporten finden sich auf der LASC Website.  Informationen zu genetisch veränderten Tieren oder Mutanten finden Sie auf folgender LASC Website.

Durchführung

Die Versuche müssen die im Gesuch und der Bewilligung genannten Bedingungen und Auflagen strikt einhalten. Notwendige Änderungen sind über animex-ch als Ergänzungsgesuche zu beantragen und müssen vor Versuchsbeginn vom Kantonalen Veterinäramt bewilligt werden.

Bei unerwarteten Todesfällen im Rahmen des Versuchs ist die Todesursache des Tiers abzuklären. Dies liegt in der Verantwortung des Versuchsleiters.

 

Auswertung / Berichterstattung

Bereichsleitende müssen für jedes Kalenderjahr bis spätestens Ende Februar des darauffolgende Jahres (Zwischenbericht) sowie nach Abschluss der Versuchsbewilligung (Abschlussbericht) über die durchgeführten Versuche und eingesetzten Tiere über animex-ch einen Bericht ans Kantonale Veterinäramt einreichen (Form AC): BLV Website (Weitere Informationen  -> Formulare)
Das Veterinäramt überprüft die Berichte und reicht diese schliesslich dem BLV ein. Das BLV veröffentlicht jährlich die Anzahl Tiere, die im Versuch eingesetzt wurden und auch die Tierarten und Schweregrade: www.tv-statistik.ch.
Nach Abschluss der Bewilligung werden Titel des Gesuchs, Versuchszweck und Schweregrad zusätzlich zur Tierzahl auf der BLV Statistik Website (abgeschlossene Versuche) veröffentlicht.

Weiterführende Informationen

Kantonales Veterinäramt

Waltersbachstrasse 5
8090 Zürich

Tel: 043 259 41 41

Bürozeiten:
Montag bis Freitag
08.30 - 12.00 / 13.30 - 17.00

Termine für Einreichung von SG3 Gesuchen

Gesuche zu Tierversuchen, die von der Gesamtkommission der Tierversuchskommission (TVK) beurteilt werden, d.h. SG3 Gesuche, unterliegen gewissen Fristen. Bitte planen Sie entsprechend und beachten Sie auch die Daten, an denen Sie mit Rückfragen rechnen können, so dass sie Zeit für die Bearbeitung und das Wiedereinreichen haben und das revidierte Gesuch in der darauffolgenden Sitzung der TVK behandelt werden kann.
Um Ihren Antrag termingerecht dem Veterinäramt zu unterbreiten, müssen Sie diesen rechtzeitig den Tierschutzbauftragten einreichen. Bitte beachten Sie daher unbedingt auch die Deadlines der Tierschutzbeauftragten
 

Die Termine des Veterinäramts/der TVK finden Sie auf der Webseite des Veterinäramts ZH:  Tierversuchs-Bewilligung beantragen - scrollen dann zu Punkt 4 und dort zu "Sitzungstermine der Tierversuchskommission"