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Das LASC unterstützt mit seinem Service die biomedizinische Forschung der Universität Zürich v.a. durch veterinärmedizinische Leistungen und Versuchstierhaltungen.
Auf der LASC Webseite finden Sie mehr Informationen über Tierhaltung, Bestellungen, Import und Export von Tieren, iRATS etc.
Bestellungen und Importe von Tieren können nur über das LASC abgewickelt werden. Sie finden alle nötigen Informationen auf der LASC Website.
Ein- und Ausfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen ist in verschiedenen Gesetzen und Übereinkommen (Artenschutz und Tierseuchen) geregelt. Das BLV erteilt die notwendigen Auskünfte auf der Website "Import" und "Export" oder Email an info(at)blv.admin.ch.
Wenn Sie Zellen oder andre tierische Produkte ins LASC bringen möchten, dann informieren Sie sich bitte unbedingt vorher hier.
Für die Arbeit mit gentechnisch veränderten oder gefährlichen Organismen sind Meldungen und Bewilligungsgesuche der zuständigen Behörde einzureichen: Biosicherheit (BAFU).
Werden Narkosemittel oder Analgetika eingesetzt, die unter die Betäubungsmittelgesetzgebung fallen (Betäubungsmittelgesetz, BetmG, SR 812.121, siehe „Verzeichnisse“), ist eine Bewilligung bei der kantonalen Heilmittelkontrolle zu beantragen.
Abfrage Bewilligungen Kanton Zürich