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Tierwohl und 3R

Abteilung Tierwohl und 3R

Tierversuche an der UZH: Leitbild

Die Forschung an der Universität Zürich gehört heute in vielen Life-Science Bereichen zur weltweiten Spitze. In der biomedizinischen Forschung sind auch heute noch für viele Fragestellungen Tierversuchen unverzichtbar, nämlich dann, wenn es um die Erforschung und das Verständnis der ganzheitlichen Zusammenhänge oder komplexe Interaktionen im Organismus geht.

Die UZH ist sich bewusst, dass Tierversuche bei weiten Teilen der Bevölkerung nur mit Vorbehalten akzeptiert werden (Position der UZH zur Forschung mit Tieren). Sie hat sich daher verpflichtet, die Ethischen Grundsätze und Richtlinien für Tierversuche (PDF, 157 KB) der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften und der Akademie der Naturwissenschaften rigoros umzusetzen. Die UZH unterstützt zudem die Ziele der Basler Deklaration. Versuchstierhaltungen und wissenschaftliche Tierversuche an der UZH müssen Vorbildcharakter haben und müssen den gesetzlichen Bestimmungen wie auch internen Vorgaben genügen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Implementierung der 3R, also des Ersatzes von Tierversuchen durch Alternativmethoden ("replace“) wann immer möglich und sinnvoll, der Optimierung der Anzahl der im Tierversuch eingesetzten Tiere ("reduce") sowie der kontinuierlichen Verbesserungen der Versuchs- und Haltungsbedingungen ("refine").

Zusammengefasst soll durch vorbildliche Tierhaltung, sachgerechte Ausbildung der beteiligten Personen, sorgfältige Versuchsplanung und Nutzung aller Möglichkeiten zur Leidensverminderung der Tiere, dem Tierwohl und den 3Rs Rechnung getragen werden. Die Abteilung Tierwohl und 3R unterstützt die Universität Zürich bei der Verfolgung dieses Ziels durch Beratung, Ausbildung und Kontrollen. Sie ist dem Prorektorat Forschung unterstellt.

Siehe auch:Policy der Universität Zürich zur tierexperimentellen Forschung

Organigramm der Abteilung Tierwohl und 3R

Organigramm

Team Abt. Tierwohl und 3R

team
UZH / Frank Brüderli

Unsere Aufgaben:

Beratung und Unterstützung

Unterstützung und Beratung: Die Tierschutzbeauftragten, die 3R-Koordinatorin und die Biostatistikerin unterstützen die Forschenden bei der Planung und Durchführung von Versuchen. Spezielle Aufmerksamkeit wird dabei den "3R" (replace, reduce, refine) zuteil. Die Tierschutzbeauftragten beraten die Forschenden bei der Erstellung von Tierversuchsgesuchen (vgl TSchV Art 129 und 129a) mit Unterstützung der 3R Koordinatorin und der Biostatistikerin. Alle Gesuche werden durch die Tierschutzbeauftragten kritisch gegen gelesen und beurteilt bevor diese dem Kantonalen Veterinäramt eingereicht werden können. Die 3R-Koordinatorin ist verantwortlich für Koordination zwischen UZH und dem 3R Kompetenzzentrum der Schweiz. Sie unterstützt die effektive Umsetzung und Implementierung von 3R Initiativen des Zentrums an der UZH. Die Biostatistikerin bietet Unterstützung beim statistischem Design von Tierversuchen, d.h. bei der biometrischen Planung für Tierversuchsanträge.

Die Abteilung Tierwohl und 3R

  • ist Ansprechpartner für alle an Tierversuchen beteiligen Personen
  • berät Versuchsleitende bei der Planung von Versuchen, insbesondere bezüglich Leidensverminderung bei Versuchstieren, biometrischer Planung und Methoden zur Reduktion oder dem Ersatz von Tieren im Versuch
  • regt Verbesserungen im Bereich der Tierhaltung und der Versuchsdurchführung an
  • unterstützt Versuchsleitende bei der Erstellung von Überwachungsprotokollen und der Definition von Abbruchkriterien (humane endpoints)
  • hilft den Forschenden bei der Verfassung von Bewilligungsgesuchen und Berichten zuhänden der Bewilligungsbehörde
  • vermittelt Kontakte zwischen Forschergruppen, die ähnliche Versuchsanordnungen benutzen und zu externen Experten/Expertinnen
  • berät Personen, die Tierversuche durchführen bezüglich Aus- und Weiterbildung und verweist sie auf bestehende Kurs- und Praktikumsangebote
  • organisiert eigene Lehr- und Weiterbildungsangebote und beteiligt sich an Aus- und Weiterbildungskursen des Instituts für Labortierkunde und anderen Institutionen
  • unterstützt Projektleitende bei der Information über die Versuche gegenüber UZH Angehörigen als auch Aussenstehenden (z.B. Presse)
  • unterstützt das Prorektorat Forschung bei Planungsaufgaben im Bereich Tierversuche / Tierhaltung und 3Rs
  • steht dem Kantonalen Veterinäramt und der Kantonalen Tierversuchskommission als Kontakt zur Verfügung
  • kann Vorstösse bei Behörden und Fachorganisationen machen (z.B. Anpassung von Richtlinien)

Aus- und Weiterbildung für Forschende und Tierpflegende

Die Mitarbeitenden der Abteilung Tierwohl und 3R beteiligen sich an der Ausbildung des Fachpersonals für Tierversuche (z.B. LTK Module EGA, 2, 6,  13, 14, 21, 23 oder Forschungsgruppen-spezifische Seminare zu bestimmten Themen) und begleiten sie in der Praxis. Insbesondere unterstützen sie den Transfer von Erfahrungen und Fertigkeiten zwischen den Forschungsgruppen. Die 3R-Koordinatorin initiiert Forschungsprojekte, Schulungen und Weiterbildungen zum Thema 3R und stellt sicher, dass die 3R in Studiengängen angemessen berücksichtigt werden. weitere Informationen

Interne Kontrollen (post-approval monitoring)

Tierhaltung und Versuchsdurchführung sollen an der UZH vorbildlich sein. Die Tierschutzbeauftragten kontrollieren im Sinne eines Qualitätsmanagements, dass die gesetzlichen Vorgaben des Tierschutzes eingehalten werden. Verstösse gegen die Tierversuchsgesetzgebung oder Bewilligungsauflagen werden nicht toleriert. Als unabhängige Sachverständige sind die Tierschutzbeauftragten direkt der Prorektorin Forschung unterstellt und Kontaktperson für das Kantonale Veterinäramt Zürich und die Tierversuchskommission.

Die Abteilung Tierwohl und 3R (Tierschutzbeauftragte und 3R Koodinatorin)

  • führt interne Kontrollen der Tierhaltung und der Tierversuche ("post-approval monitoring") durch und überprüft stichprobenweise das Einhalten der Tierschutzgesetzgebung und der Tierversuchsbewilligungen inklusive der korrekten Dokumentation von Eingriffen und Beobachtungen
  • begleitet die Mitglieder des Veterinäramts Zürich oder der Tierversuchskommission bei Inspektionen von UZH Tierhaltungen oder Tierversuchen, wenn es die Hygienevorschriften erlauben
  • wird von der Behörde über Mängel in Tierhaltungen oder bei der Durchführung von Versuchen informiert
  • besitzt uneingeschränktes Zutritts- und Akteneinsichtsrecht
  • regt Verbesserungen im Bereich der Tierhaltung und der Versuchsdurchführung an
  • ist gegenüber den Forschenden weisungsbefugt
  • informiert bei fortbestehenden oder wiederholten Mängeln die Dekane bzw. das Prorektorat Forschung
  • vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten bezüglich Tierschutz und/oder Tierwohl zwischen Parteien, die an Tierversuchen beteiligt sind

Bei vermuteten oder erwiesenen Mängeln oder Verstössen gegen gesetzliche Vorgaben oder UZH-interne Vorschriften gehen die Tierschutzbeauftragten folgendermassen vor:

  • Sie informieren umgehend die fehlbaren Personen und die zuständigen Versuchsleiter sowie Bereichsleiter. Mit diesen Personen werden die Massnahmen zur Behebung der Mängel besprochen.
  • Bei tierschutzrelevanten oder wiederholten Mängeln kann auch die Institutsleitung, die Dekanin bzw. der Dekan der entsprechenden Fakultät sowie der Prorektor/in Forschung informiert werden.
  • Die Leiterin der Abteilung Tierwohl und 3R ist weisungsbefugt.
  • Bis zur Findung einer gütlichen Lösung können die Tierschutzbeauftragten die Abgabe von Versuchstieren für den beanstandeten Versuch verbieten, einen Versuchsunterbruch anordnen oder andere Weisungen aussprechen.
  • Wird mit den Forschenden keine Einigung erzielt oder werden vereinbarte Massnahmen nicht durchgeführt bzw. gesetzte Fristen nicht eingehalten, informieren die Tierschutzbeauftragten die Prorektorin Forschung. Sie entscheidet - nach Anhörung der Forschenden - über das weitere Vorgehen und informiert die entsprechende Forschungsgruppenleitung sowie die Tierschutzbeauftragten darüber.
  • Erfüllt der Versuchsleiter/die Versuchsleiterin die angeordneten Massnahmen innerhalb der gesetzten Frist nicht, oder handelt es sich um einen Verstoss gegen die Tierschutzgesetzgebung, können die Tierschutzbeauftragten den Rechtsdienst der Universität einschalten. Diese können gemäss §9 des Kantonalen Tierschutzgesetzes Meldung an das Kantonale Veterinäramt erstatten.

Öffentlichkeitsarbeit

Die Abteilung Tierwohl und 3R ist auch an der Öffentlichkeitsarbeit der UZH bzgl. Fragen zu Tierversuchen, 3R und Tierhaltung beteiligt. Zudem organisiert sie im Rahmen des UZH Tags des Versuchstiers, der scientifica oder von Schulprojekten Führungen in Tierhaltungen sowie Vorträge oder Diskussionsforen. 

Weiterführende Informationen

Kontakt Abt. Tierwohl und 3R

Y13G01
Winterthurerstr. 190, 8057 Zürich

Tierschutzbeauftragte
Tel. +41 44 63 58292 (Dr. Michaela Thallmair), 56709 (Dr. Corina Berset), 56713 (Dr. Nicole Wildner), Dr. Melania Osto

3R-Koordinatorin Dr. Paulin Jirkof
Tel: +41 44 63 58294

Statistische Beratung Dr. Bernadetta Tarigan
Tel: +41 44 63 55855
Biostatistics consulting math.uzh.ch/consulting/animalwelfare

Mail Tierschutzbeauftragte

Mail 3R Koordinatorin

Mail Stat Beratung

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