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'If you work with laboratory animals, you will never be finished with your training! New developments within animal research are going fast. Keep your knowledge up-to-date.’ Jan van der Valk
Alle Personen, die Tierversuche durchführen oder leiten, müssen eine obligatorische Ausbildung absolvieren. Diese soll Fachkenntnisse und praktische Fähigkeiten vermitteln, die für die tiergerechte Haltung eines Tieres, seine verantwortungsvolle Nutzung und Zucht und den schonenden Umgang mit ihm erforderlich sind.
In der Regel benötigen Versuchsdurchführende (VD) als Voraussetzung für tierexperimentelles Arbeiten das LTK Modul 1 (oder einen anderen FELASA Kat. B akkreditierten Kurs) bevor sie mit den Versuchen beginnen.
Personen mit spezieller Ausbildung, z.B. mit einem Abschluss in Veterinärmedizin, benötigen den kompletten Kurs nur, wenn sie mit Tierarten arbeiten, mit denen sie während der Ausbildung nicht routinemässig zu tun hatten. Ansonsten besuchen Veterinäre nur folgende Kursteile: Ethik (E), Tierschutzgesetzgebung (G) und Alternativmethoden (A) im Modul 1 oder einem separaten EGA Kurs.
Sollten Sie eine tierexperimentelle Ausbildung ausserhalb der Schweiz absolviert haben und nicht sicher sein, ob diese der in der Schweiz erforderlichen Ausbildung genügt, senden Sie oder Ihre Bersichsleiterin/Ihr Bereichsleiter alle Informationen und Zertifikate Ihres Ausbildungskurses über animex-ch an das Kantonale Veterinäramt. Dort wird entschieden, welche Ausbildung bzw. welches Training Sie noch benötigen.
Unten finden Sie die Anleitung, wie Ausbildungsnachweise in animex-ch hochgeladen und dem Veterinäramt eingereicht werden
Versuchsleitende (VL) und deren Stellvertretung müssen über eine abgeschlossene Hochschulausbildung, in der Regel in den Fachrichtungen Biologie, Veterinär- oder Humanmedizin, oder über eine gleichwertige Ausbildung verfügen. Zudem müssen sie über eine dreijährige praktische Erfahrung auf dem Gebiet der Tierversuche verfügen und das LTK Modul 2 (ähnlich zu FELASA C Kursen) absolvieren.
Nachweise zur entsprechenden Ausbildung sowie einen aktuellen Lebenslauf lädt man auf animex-ch hoch und recht diese dem Veterinäramt zur Prüfung und Akkreditierung der beantragten Rolle ein:
Grundsätzlich müssen alle Personen, die im Tierversuch oder der Tierhaltung involviert sind (VD, VL, Tierpflegende, Tierhaltungsleitende, Tierschutzbeauftragte) 4 Tage Weiterbildung innerhalb von 4 Jahren vorgewiesen werden. Fehlende Weiterbildungstage müssen nachgeholt werden..
Die Weiterbildungspflicht läuft ab dem Datum der ersten Anerkennung / Akkreditierung für Versuchsdurchführung (Datum 1. «approved role» in animex-ch). Das Datum bezieht sich auf den letzten Kurstag des LTK1/20 Moduls oder eines FELASA B Kurses, den das Veterinäramt anerkennt.
NB: Dies bedeutet. dass mit der Anerkennung einer ausländischen Ausbildung auch die Weiterbildungspflicht ab dem Datum der Beendigung dieser Ausbildung an beginnt - unabhängig davon, wann die Tätigkeit in der Schweiz aufgenommen wurde.
Fachspezifische Weiterbildungen und allenfalls Wissenschaftliche Tagungen können dem Kantonalen Veterinäramt zur Anfrage der Anerkennung über animex-ch unter Angabe aller nötigen Informationen eingereicht werden (siehe Formular).Anerkennungsformular Weiterbildung (DOC, 88 KB)
Wir bieten auf Ihre Forschungsgruppe zugeschnittene Kurse an (bitte, kontaktieren Sie uns für mehr Informationen).
Für Studierende "3R und Ethik im Tierversuch": Der Kurs ist offen für Studierende aller Studiengänge und Disziplinen. Er wendet sich primär an alle, die Interesse an ethischen und gesellschaftlichen Fragen rund um den Tierversuch und die damit verbundene Forschung haben. Er eignet sich auch für Personen, die selber Tierversuche durchführen oder mit Daten aus Tierversuchen arbeiten werden (1 ECTS, 2 Tage Weiterbildung) Bachelor, Master, PhD Level School for Transdisciplinary Studies (STS) und PhD Level Life Science Zurich Graduate School
Bitte beachten Sie, dass die "Ausbildung" in der englischen Version "Education" heisst und dort Nachweise von z.B. LTK Module 1, 2, 20, EGA hochzuladen sind.
Weiterbildungsnachweise (z.B. andere LTK Module, Kurse) sind unter "Weiterbildung" (= "Training" auf der englischen Version von animex-ch) hochzuladen.
Ausbildungsnachweise einreichen (Englische Anleitung) (PDF, 587 KB)
Weiterbildungsnachweise einreichen (PDF, 521 KB)