Navigation auf uzh.ch
'If you work with laboratory animals, you will never be finished with your training! New developments within animal research are going fast. Keep your knowledge up-to-date.’ Jan van der Valk
Versuchsdurchführende (VD) müssen das LTK Modul 1 (oder einen anderen FELASA Kat. B akkreditierten Kurs) bestanden haben und die Ausbildung muss durch das Veterinäramt akkreditiert werden bevor sie mit den Versuchen beginnen können.
Personen mit spezieller Ausbildung, z.B. mit einem Abschluss in Veterinärmedizin, benötigen den kompletten Kurs nur, wenn sie mit Tierarten arbeiten, mit denen sie während der Ausbildung nicht routinemässig zu tun hatten. Ansonsten besuchen Veterinärinnen und Veterinäre nur folgende Kursteile: Ethik (E), Tierschutzgesetzgebung (G) und Alternativmethoden (A) im Modul 1 oder einem separaten EGA Kurs.
Sollten Sie eine tierexperimentelle Ausbildung ausserhalb der Schweiz absolviert haben und nicht sicher sein, ob diese der in der Schweiz erforderlichen Ausbildung genügt, senden Sie oder Ihre Bereichsleiterin/Ihr Bereichsleiter alle Informationen und Zertifikate Ihres Ausbildungskurses über animex-ch an das Kantonale Veterinäramt. Dort wird entschieden, welche Ausbildung bzw. welches Training Sie noch benötigen.
Unten finden Sie die Anleitung, wie Ausbildungsnachweise in animex-ch hochgeladen und dem Veterinäramt eingereicht werden
Versuchsleitende (VL) und deren Stellvertretung müssen über eine abgeschlossene Hochschulausbildung, in der Regel in den Fachrichtungen Biologie, Veterinär- oder Humanmedizin, oder über eine gleichwertige Ausbildung verfügen. Zudem müssen sie über eine dreijährige praktische Erfahrung auf dem Gebiet der Tierversuche verfügen und das LTK Modul 2 (ähnlich zu FELASA C Kursen) absolvieren.
Nachweise zur entsprechenden Ausbildung sowie einen aktuellen Lebenslauf lädt man auf animex-ch hoch und recht diese dem Veterinäramt zur Prüfung und Akkreditierung der beantragten Rolle ein:
Grundsätzlich müssen alle Personen, die im Tierversuch oder der Tierhaltung involviert sind (VD, VL, Tierpflegende, Tierhaltungsleitende, Tierschutzbeauftragte) 4 Tage Weiterbildung innerhalb von 4 Jahren vorgewiesen werden. Fehlende Weiterbildungstage müssen nachgeholt werden..
Die Weiterbildungspflicht läuft ab dem Datum der ersten Anerkennung / Akkreditierung für Versuchsdurchführung (Datum «approved role» in animex-ch). Das Datum bezieht sich auf den letzten Kurstag des LTK1/20 Moduls oder eines FELASA B Kurses, den das Veterinäramt anerkennt.
NB: Dies bedeutet. dass mit der Anerkennung einer ausländischen Ausbildung auch die Weiterbildungspflicht ab dem Datum der Beendigung dieser Ausbildung an beginnt - unabhängig davon, wann die Tätigkeit in der Schweiz aufgenommen wurde.
Fachspezifische Weiterbildungen und allenfalls Wissenschaftliche Tagungen müssen ab 1. Januar 2024 neu für die Anerkennung einmalig vom Institut beim Kanton mit den erforderlichen Dokumenten (Anerkennungsformular, Programm und Abstracts der relevanten Vorträge) eingereicht werden:
https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/versuchstiere-tierversuche/weiterbildung-forschende-akkreditieren-lassen.html
Nach Anerkennung müssen die Teilnehmendenen nur noch die Teilnahmebestätigung unter der aus der Liste in animex-ch ausgewählten Veranstaltung hochladen.
Wie die Veranstaltungen via animex-ch durch das Institut beim Kanton einzureichen sind, entnehmen Sie bitte dem Benutzerhandbuch (Kapitel 4), das in animex-ch aufgeschaltet ist.
Wir bieten auf Ihre Forschungsgruppe zugeschnittene Kurse an (bitte, kontaktieren Sie uns für mehr Informationen).
Für Studierende: "3R und Ethik im Tierversuch" - Dieser Kurs ist offen für Studierende aller Studiengänge und Disziplinen. Er wendet sich primär an alle, die Interesse an ethischen und gesellschaftlichen Fragen rund um den Tierversuch und die damit verbundene Forschung haben. Er eignet sich auch für Personen, die selber Tierversuche durchführen oder mit Daten aus Tierversuchen arbeiten (werden) (1 ECTS, 2 Tage Weiterbildung) Bachelor, Master, PhD Level School for Transdisciplinary Studies (STS) und PhD Level Life Science Zurich Graduate School
Bitte beachten Sie, dass die "Ausbildung" in der englischen Version "Education" heisst und dort Nachweise von z.B. LTK Module 1, 2, 20, EGA hochzuladen sind.
Weiterbildungsnachweise (z.B. andere LTK Module, Kurse) sind unter "Weiterbildung" (= "Training" auf der englischen Version von animex-ch) hochzuladen.
Ausbildungsnachweise einreichen (Englische Anleitung) (PDF, 587 KB)
Weiterbildungsnachweise einreichen (PDF, 521 KB)