Navigation auf uzh.ch
Die Forschung an der Universität Zürich gehört heute in vielen Life-Science Bereichen zur weltweiten Spitze. In der biomedizinischen Forschung sind auch heute noch für viele Fragestellungen Tierversuchen unverzichtbar, nämlich dann, wenn es um die Erforschung und das Verständnis der ganzheitlichen Zusammenhänge oder komplexe Interaktionen im Organismus geht.
Die UZH ist sich bewusst, dass Tierversuche bei weiten Teilen der Bevölkerung nur mit Vorbehalten akzeptiert werden (Position der UZH zur Forschung mit Tieren). Sie hat sich daher verpflichtet, die Ethischen Grundsätze und Richtlinien für Tierversuche (PDF, 157 KB) der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften und der Akademie der Naturwissenschaften rigoros umzusetzen. Die UZH unterstützt zudem die Ziele der Basler Deklaration. Versuchstierhaltungen und wissenschaftliche Tierversuche an der UZH müssen Vorbildcharakter haben und müssen den gesetzlichen Bestimmungen wie auch internen Vorgaben genügen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Implementierung der 3R, also des Ersatzes von Tierversuchen durch Alternativmethoden ("replace“) wann immer möglich und sinnvoll, der Optimierung der Anzahl der im Tierversuch eingesetzten Tiere ("reduce") sowie der kontinuierlichen Verbesserungen der Versuchs- und Haltungsbedingungen ("refine").
Zusammengefasst soll durch vorbildliche Tierhaltung, sachgerechte Ausbildung der beteiligten Personen, sorgfältige Versuchsplanung und Nutzung aller Möglichkeiten zur Leidensverminderung der Tiere, dem Tierwohl und den 3Rs Rechnung getragen werden. Die Abteilung Tierwohl und 3R unterstützt die Universität Zürich bei der Verfolgung dieses Ziels durch Beratung, Ausbildung und Kontrollen. Sie ist dem Prorektorat Forschung unterstellt.
Siehe auch:Policy der Universität Zürich zur tierexperimentellen Forschung
Unterstützung und Beratung: Die Tierschutzbeauftragten, die 3R-Koordinatorin und die Biostatistikerin unterstützen die Forschenden bei der Planung und Durchführung von Versuchen. Spezielle Aufmerksamkeit wird dabei den "3R" (replace, reduce, refine) zuteil. Die Tierschutzbeauftragten beraten die Forschenden bei der Erstellung von Tierversuchsgesuchen (vgl TSchV Art 129 und 129a) mit Unterstützung der 3R Koordinatorin und der Biostatistikerin. Alle Gesuche werden durch die Tierschutzbeauftragten kritisch gegen gelesen und beurteilt bevor diese dem Kantonalen Veterinäramt eingereicht werden können. Die 3R-Koordinatorin ist verantwortlich für Koordination zwischen UZH und dem 3R Kompetenzzentrum der Schweiz. Sie unterstützt die effektive Umsetzung und Implementierung von 3R Initiativen des Zentrums an der UZH. Die Biostatistikerin bietet Unterstützung beim statistischem Design von Tierversuchen, d.h. bei der biometrischen Planung für Tierversuchsanträge.
Die Abteilung Tierwohl und 3R
Die Mitarbeitenden der Abteilung Tierwohl und 3R beteiligen sich an der Ausbildung des Fachpersonals für Tierversuche (z.B. LTK Module EGA, 2, 6, 13, 14, 21, 23 oder Forschungsgruppen-spezifische Seminare zu bestimmten Themen) und begleiten sie in der Praxis. Insbesondere unterstützen sie den Transfer von Erfahrungen und Fertigkeiten zwischen den Forschungsgruppen. Die 3R-Koordinatorin initiiert Forschungsprojekte, Schulungen und Weiterbildungen zum Thema 3R und stellt sicher, dass die 3R in Studiengängen angemessen berücksichtigt werden. weitere Informationen
Tierhaltung und Versuchsdurchführung sollen an der UZH vorbildlich sein. Die Tierschutzbeauftragten kontrollieren stichprobenmässig im Sinne eines Qualitätsmanagements, ob die gesetzlichen Vorgaben des Tierschutzes eingehalten werden. Verstösse gegen die Tierversuchsgesetzgebung oder Bewilligungsauflagen werden nicht toleriert. Als unabhängige Sachverständige sind die Tierschutzbeauftragten direkt der Prorektorin Forschung unterstellt und Kontaktperson für das Kantonale Veterinäramt Zürich und die Tierversuchskommission.
Die Abteilung Tierwohl und 3R (Tierschutzbeauftragte und 3R Koodinatorin)
Bei vermuteten oder erwiesenen Mängeln oder Verstössen gegen gesetzliche Vorgaben oder UZH-interne Vorschriften gehen die Tierschutzbeauftragten folgendermassen vor:
Die Abteilung Tierwohl und 3R ist auch an der Öffentlichkeitsarbeit der UZH bzgl. Fragen zu Tierversuchen, 3R und Tierhaltung beteiligt. Zudem organisiert sie für Interessierte Führungen in Tierhaltungen sowie Vorträge oder Diskussionsforen.