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Der Bereich Tierversuche ist durch die eidgenössische Gesetzgebung streng geregelt. In erster Linie durch das Tierschutzgesetz, die Tierschutzverordnung und die Tierversuchverordnung. Zusätzlich regelt das kantonale Tierschutzgesetz bzw. die kantonale Tierschutzverordnung Details in den jeweiligen Kantonen.
Je nach Bereich des Tierversuchs kommen weitere Gesetzestexte dazu.
Die Tierschutz-Ausbildungsverordnung, TSchAV regelt die fachspezifische, berufsunabhängige Ausbildung und Weiterbildung im Bereich Tierversuche, -haltung.
Verordnung des EDI über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren
Die Ausbildung von Tierpflegenden ist in einer gesonderten Verordnung geregelt.
Zusätzlich gilt es das Europäisches Übereinkommen zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere zu beachten.